Mieterservice

Wir sind bestrebt für alle Gesellschaftsschichten, unabhängig von Geschlecht, Zivilstand, Religion und Nationalität, offen zu sein und so durch eine gute Durchmischung innerhalb der Siedlungen eine lebendige und vielfältige Gemeinschaft zu schaffen und so gleichsam im Kleinen ein Abbild der Bevölkerung zu bilden.

Störungsmeldung

Meldungen sind ausschliesslich schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an unser Büro zu richten.

Es sind keine direkten Reparaturaufträge an die Handwerker zu erteilen.

Die Behebung von kleineren Mängeln und Schäden und das Ersetzen von Verbrauchsmaterial ist Sache der Mieter. Beauftragen Sie unseren Reparateur mit dieser Arbeit, stellen wir Ihnen den Aufwand und das Material gegen eine kleine Pauschalentschädigung in Rechnung (Ersatz von Storengurten, Armaturen, Brauseschläuchen, Leuchtstoffröhren, Sicherungen, etc.).

Wenn Sie unsere Gärtner mit privaten Unterhaltsarbeiten beauftragen, wird Ihnen der Aufwand inklusive die Entsorgung des Grünguts in Rechnung gestellt.

Störung über unser Meldeformular absenden.

Genossenschaft Baufreunde
Binzmühlestrasse 321a
8046 Zürich
info(at)baufreunde.ch
zum Online-Formular

Telefon
043 299 20 60

Fax
043 299 20 69

Öffnungszeiten

Mo – Do 08:00 12:00 Uhr
  13:30 16:00 Uhr
Freitags 08:00 15:00 Uhr

Notfall-Telefon
Für dringende Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten:
079 101 99 33

Vermietungsreglement

Beschluss der Generalversammlungen vom 10. Mai 1996 und vom 23. Mai 1997. 

Art. 1 – Geltungsbereich
Dieses Reglement enthält die für die allgemeine Vermietungspraxis und die speziell für Familienwohnungen im freitragenden Wohnungsbau (Wohnungen und Einfamilienhäuser mit vier oder mehr Zimmern) geltenden Bestimmungen. Halbe Zimmer werden bei der Fest­setzung der Zimmerzahl nicht angerechnet. 

Art. 2 – Allgemeine Vermietungsgrundsätze
Die GBZ berücksichtigt nach genossenschaftlichen Grundsätzen in erster Linie die Interes­sen von Familien mit bescheidenem Einkommen. 

Bei Vermietungen werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Interne Umsiedlung bei unterbesetzter Wohnung
  • Interne Umsiedlung bei Familienzuwachs
  • Interne Umsiedlung bei Familientrennung
  • Mitglieder der statutarischen Organe und Personal
  • Kinder, die in der GBZ aufgewachsen sind und einen eigenen Haushalt gründen wollen
  • Familien mit Kindern

Berücksichtigt werden zudem:

  • die Personenzahl
  • die Mitarbeit in der Genossenschaft
  • die Zahlungsfähigkeit der Bewerber/innen
  • die allfälligen Referenzen

Art. 3 – Untermiete
Für Untermiete im subventionierten Wohnungsbau gelten die Vorschriften des Zweckerhal­tungsreglementes der Stadt Zürich. Untermiete im freien Wohnungsbau ist nur mit Bewilligung des Vorstandes gestattet.

Art. 4 – Streitfälle
Der Vorstand entscheidet endgültig über Auslegung und Anwendung des Reglements.

Art. 5 – Unterbesetzung
Wird eine 4- oder 4½-Zimmerwohnung/Einfamilienhaus im freien Wohnungsbau nur noch von einer Person oder eine 5-Zimmerwohnung/Einfamilienhaus mit einer oder zwei Personen bewohnt, gelten die Bestimmungen der Statuten. Der Mieterschaft werden für den Umzug zwei zumutbare Mietobjekte angeboten. Bei Ablehnung wird gemäss Art. 34 Ziffer 2a der Statuten gekündigt, und es erfolgt der Ausschluss aus der Genossenschaft gemäss Art. 11 Abs. 1 der Statuten.

Bei einer solchen Unterbesetzung darf bei Personen, welche das 70. Altersjahr zurückgelegt haben oder mindestens 25 Jahre in der Genossenschaft Mieter sind, nicht gekündigt werden. Sie dürfen nur zu einer Umsiedlung angehalten werden.

Art. 6 – Ersatzwohnung
Beim Angebot von Ersatzwohnungen sind insbesondere

  • vergleichbare Mietzinse
  • Quartierverbundenheit
  • gesundheitliche Gründe

für die Beurteilung der Zumutbarkeit ausschlaggebend.

Art. 7 – Ausnahmen von den Unterbesetzungsbestimmungen
Bei schwer vermietbaren Objekten, bei besonders ungünstiger Marktlage usw. kann der Vor­stand ausnahmsweise die Bestimmungen über die Unterbesetzung ganz oder zum Teil für einzelne Wohneinheiten oder Siedlungen ausser Kraft setzen.

Art. 8 – Schlussbestimmungen/Inkrafttreten
Dieses Vermietungsreglement ist integrierender Bestandteil des Mietvertrages.
Es ist durch die Generalversammlungen vom 10. Mai 1996 und vom 23. Mai 1997 genehmigt worden.

 

Das Vermietungsreglement wird rückwirkend auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt.

Zürich, im Juli 1997

GENOSSENSCHAFT DER BAUFREUNDE ZÜRICH

Der Vorstand
K. Lüssi, Präsident
E. Hasler, Aktuar

Gemeinschaftsräume

Den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Baufreunde stehen für private Anlässe und Feste drei Gemeinschaftsräume zur Verfügung. 

Gerne können Sie die jeweilige zuständige Person bezüglich der Vermietung kontaktieren.

Da sich die Räume in den Siedlungen und damit in der Nähe von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern befinden, muss die Nachtruhe zwingend eingehalten werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinschaftsräume ausschliesslich an Genossenschafterinnen und Genossenschafter vermietet werden. 
 

Gemeinschaftsraum Siedlung Holzmatt V

Der am 7. November 2001 eröffnete Gemeinschaftsraum in der Siedlung Holzmatt V erfreut sich grosser Beliebtheit unter den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern. 

Der helle und moderne Raum ist sowohl für Anlässe der Siedlungskommission gedacht, als auch für private Anlässe unserer Genossenschafter. Die Miete pro Tag beträgt CHF 100.00, pro Wochenende CHF 150.00. Für einen Nachmittag bis max 18:00 Uhr wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 erhoben, das Depot beträgt in jedem Fall CHF 200.00.

Der für ca. 60 Personen eingerichtete Raum verfügt über eine gut ausgestattete Küche, welche mit dem notwendigen Geschirr ausgerüstet ist. 

Ihre Ideen sind sehr erwünscht: möchten Sie einen Mittagstisch für Kinder ausrichten? Wollen Sie einen Koch Club gründen, analog unseren Kollegen am Burriweg? Wir freuen uns auf viele kreative Vorschläge für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes. Für solche Anlässe, welche den Zusammenhalt der Mieter untereinander fördern, würden keine Mietkosten für den Gemeinschaftsraum anfallen. 

Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung, in der Umgebung gibt es blaue Zonen der Stadt Zürich.

Die Vermietung wird durch die SIKO Affoltern organisiert. Detaillierte Informationen sowie ein Formular für die Reservationsanfrage finden Sie auf www.baufreunde-siko.ch/gr

Da sich dieser Gemeinschaftsraum in unserer Siedlung und damit in unmittelbarer Nähe von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern befindet, muss die Nachtruhe zwingend eingehalten werden. Bei Verstössen gegen die Hausordnung kann eine weitere Vermietung verweigert werden.

Ihre Genossenschaft Baufreunde

Gemeinschaftsraum Siedlung Burriweg

Der helle Raum ist sowohl für Anlässe der Siedlungskommission gedacht, als auch für private Anlässe unserer Genossenschafter. Die Miete pro Tag beträgt CHF 100.00, für Kinderfeste wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 erhoben.

Der für ca. 70 Personen eingerichtete Raum verfügt über eine gut ausgestattete Küche, welche mit dem notwendigen Geschirr ausgerüstet ist. 

Unsere Genossenschafter nutzen den Raum für verschiedene Aktivitäten, welche die Gemeinschaft fördern. So trafen sich dereinst die Bewohnerinnen und Bewohner des Burriwegs zu einem Koch-Kurs, und für die betagten aber fitten Mitglieder unserer Genossenschaft wurde ein Seniorenturnen veranstaltet. 

Wir freuen uns weiterhin auf viele kreative Vorschläge für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes. Für solche Anlässe, welche den Zusammenhalt der Mieter untereinander fördern, würden keine Mietkosten für den Gemeinschaftsraum anfallen. 

Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung, wir empfehlen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Nutzung der blauen Zone in der Nähe.

Für Anfragen über Vermietungen und Reservationen steht Ihnen Frau Strebel unter gemeinschaftsraum.burriweg(at)gmail.com gerne zur Verfügung.

Ihre Genossenschaft Baufreunde

Gemeinschaftsraum Siedlung Luegisland

Der grosse und helle Raum ist sowohl für Anlässe der Siedlungskommission gedacht, als auch für private Anlässe unserer Genossenschafter. Die Miete pro Tag beträgt CHF 100.00, für Kinderfeste wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 erhoben.

Der für ca. 100 Personen eingerichtete Raum verfügt über eine gut ausgestattete Küche, welche mit dem notwendigen Geschirr ausgerüstet ist. Für kleinere Anlässe kann der Raum unterteilt werden.

Ihre Ideen sind sehr erwünscht: möchten Sie einen Mittagstisch für Kinder ausrichten? Wollen Sie einen Koch Club gründen, analog unseren Kollegen am Burriweg? Wir freuen uns auf viele kreative Vorschläge für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes. Für solche Anlässe, welche den Zusammenhalt der Mieter untereinander fördern, würden keine Mietkosten für den Gemeinschaftsraum anfallen. 

Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung, wir empfehlen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Nutzung der blauen Zone in der Nähe.

Für Anfragen über Vermietungen und Reservationen steht Ihnen Frau Schumacher unter 079 384 24 88 oder schumanu@bluewin.ch gerne zur Verfügung.

Ihre Genossenschaft Baufreunde

Hausordnung

Das Zusammenleben in unseren Wohnsiedlungen bedingt gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme. Um jeden einzelnen Mieter ein angenehmes Wohnklima im Sinne der Genossenschaft zu ermöglichen, sind die Richtlinien der Hausordnung einzuhalten.

Hausmeistertipps

Als Wohnbaugenossenschaft mit fast 600 Wohnungen und über 1'000 Bewohnerinnen und Bewohnern haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Mieterinnen und Mietern wertvolle Tipps zu überlassen, wie sie den sogenannten «kleinen Unterhalt» in Eigenregie erledigen können.

Selbstverständlich sind die zusammengetragenen Tipps nicht als vollständig zu verstehen. Wir haben eine Auswahl getroffen, die wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung stellen möchten. Falls Sie darüber hinaus gehende Tipps haben, die unsere Zusammenstellung bereichern würden, freuen wir uns über Ihre Hinweise (zum Kontaktformular).

Einige Grundregeln im Heimwerken haben wir unseren Tipps vorangestellt. Vermeintliche Selbstverständlichkeiten wie die Beachtung von Ruhezeiten oder das Tragen von entsprechender Schutzkleidung müssen genau so beachtet werden wie Ihre individuelle Regelung im Mietvertrag.

Im Zweifel ist es richtig und wichtig, sich zunächst an die Verwaltung zu wenden, die gegebenenfalls Fachfirmen beauftragen wird, wenn es nötig ist. Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr und als reine Empfehlungen zu verstehen.

Grundregeln für den «kleinen Unterhalt»

Kleine Unterhaltsarbeiten in die eigene Hand zu nehmen kann Freude machen.
Es kann aber auch gefährlich sein. Selbst Profis haben sich schon verletzt.

Wir Hausmeister bitten Sie:
Gehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer vorsichtig mit Werkzeug und Material um!

  • Gefahrenquellen sind vor allem elektrische Geräte wie Bohrmaschinen, Trennschleifer oder Kreissägen.
  • Tragen Sie immer vorgeschriebene, passende Schutzkleidung wie z. B. Schutzbrillen und Handschuhe.
  • Ein Hörschutz mag Ihnen übertrieben vorkommen, Hörschäden stellen sich aber schnell ein und sind oft irreparabel.
  • Strom ist eine unsichtbare Gefahrenquelle, die oft unterschätzt wird. Arbeiten am Strom gehören deshalb immer in Profihände!
  • Arbeiten an Wasser- und Heizungsleitungen oder Elektroinstallationen und Elektrogeräten dürfen nur von Profis ausgeführt werden!

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie einen Fachman.
Bei lauten Arbeiten sollten Sie auch an Ihre Nachbarn denken. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten.

Regale, Bilder und Co. – wann sollte ich Nägel oder Schrauben zur Aufhängung verwenden?

Was man besser mit Nägeln oder Schrauben anbringt, hängt immer vom Gewicht ab.

  • Für leichtere Gegenstände – z. B. kleinere Bilder – sind Nägel auch völlig ausreichend. Nägel haben den Vorteil, dass sie meist schneller und einfacher anzubringen sind als Schrauben.
  • Für ein schweres Wandregal, Küchenschränke oder einen Grossbildfernseher müssen Sie hingegen Schrauben und Dübel verwenden.

Entscheidend ist auch der Untergrund, auf dem Sie etwas befestigen wollen: Einen Nagel in eine Rigipswand zu schlagen, ist relativ leicht. An Beton oder ähnlich harten Untergründen werden Sie mit dem Hammer aber scheitern. Hier hilft nur die Bohrmaschine, um Löcher für Dübel und Schrauben zu bohren.

Die kleine Dübelkunde – welchen Dübel nehme ich für welche Wand?

Will man etwas wirklich sicher in der Wohnung aufhängen, sorgt nur ein Dübel für die feste Verbindung zur Wand. Aber welchen Dübel nimmt man für welche Wand? Es gibt unzählige Dübel-Formen und -Fabrikate, wie es auch die unterschiedlichsten Wände gibt. Das Einfachste ist, Sie fragen die Verwaltung nach der Beschaffenheit Ihrer Wände und empfohlenen Dübeln. Lassen Sie sich auch im Baumarkt beraten, welche und vor allem, abhängig vom Gewicht, wie viele Dübel verwendet werden sollen. In 90 % der Fälle kommen Sie aber mit zwei Dübelarten zurecht, wenn Sie Ihre Wand nur einmal richtig betrachten und ja – auch anhören!

Der Klopftest:

  • Klopfen Sie an die Wand. Hört es sich nach massivem Untergrund an, haben Sie meist eine Stein- oder Betonwand vor sich. Hier können Sie einen Universal-, auch Spreizdübel genannt, verwenden.
  • Hört sich beim Klopftest die Wand eher hohl an, haben Sie meist eine Hohlstein- oder Gipskartonwand vor sich. Hier eignet sich ein Hohlraumdübel für eine feste Verbindung.

Probebohrung:

Eine Probebohrung mit einem kleinen Durchmesser hilft immer. Stösst der Bohrer ruckartig durch den Baustoff, handelt es sich in der Regel um Hohlsteine. Ganz wichtig:

  • Vor dem Bohren immer einen Wandscanner, auch Metalldetektor genannt, verwenden. Nur so können Sie sicher sein, nicht auf eine Wasser- oder Elektroleitung zu stossen.
  • Wenn Sie ungeübt sind, fragen Sie besser den Profi oder Ihren Hausmeister.

Bohren – wie mache ich das richtig?

Sie wollen ein schweres Bild, ein Wandregal oder sogar einen Hängeschrank sicher befestigen?
Prima! Dann trauen Sie sich jetzt an schweres Gerät.

Sie brauchen:

  • eine Bohrmaschine (am besten mit Schlagbohrer- Funktion) oder einen Akkubohrer
  • Dübel und Schrauben.

So geht’s:

  1. Für die sichere Befestigung schwerer Gegenstände müssen Dübellöcher gebohrt werden. Wählen Sie für Steinwände einen Steinbohrer, der den gleichen Durchmesser wie der Dübel hat – z. B. einen 8er Bohrer für einen 8er Dübel.
  2. Oftmals empfiehlt es sich ein Führungsloch mit einem kleineren Bohrer zu bohren. So wird verhindert, dass Ihre eigentliche Bohrung aus der Spur gerät und das Loch zu gross wird.
  3. Bohren Sie möglichst gerade in die Wand. Setzen Sie dazu die Bohrmaschine immer im rechten Winkel zur Wand an.
  4. Die ersten ein bis zwei Zentimeter Ihrer Wand bestehen in der Regel aus Putz, durch den Sie relativ leicht bohren können.
  5. Anschliessend folgt meist die massive Wand (Beton oder Stein). Wenn möglich, sollten Sie jetzt die Schlagbohrer-Funktion Ihrer Bohrmaschine einschalten. Dann geht’s leichter.

Ganz wichtig:

Viel ärgerlicher und gefährlich wird es, wenn Sie eine Strom- oder Wasserleitung anbohren. Informieren Sie sich daher vorher, was sich unter dem Putz verbirgt. Ein Wandscanner ist hier hilfreich, den man in Baumärkten günstig erhält und mit dem Sie die Leitungen finden können.

Sicherheits-Tipp:

Schutzkleidung mindert die Verletzungsgefahr. Und spätestens bei dem sehr lauten Einsatz von Schlagbohrern empfiehlt sich auch ein Gehörschutz.

Kann ich in Plättli bohren und wenn ja, wie geht das?

Eigentlich kommt man heute nur noch selten in die Situation in Plättli bohren zu müssen. Denn im Baumarkt gibt es etliche Klebelösungen, um auch schwerere Gegenstände sicher an Plättli zu befestigen.

Falls sich Bohren nicht vermeiden lässt, so gibt es eine Grundregel:
Wo die Fugen der Plättli breiter sind als die notwendigen Dübel, sollte zwischen den Plättli gebohrt werden. Der Vorteil: Diese Löcher können leichter und fast unsichtbar wieder mit Fugenmasse verschlossen werden. Die Fugen sind oft aber nur zwei bis drei Millimeter breit - zu klein, um einen Dübel zu setzen, ohne die Plättliränder zu beschädigen. Lässt es sich nicht vermeiden, ein Plättli in der Fläche anzubohren, sollte der Randbereich gemieden und der Punkt möglichst nahe der Mitte gewählt werden.

Verwenden Sie am besten einen Keramikbohrer, der mit einer kleinen Spitze das Abrutschen verhindert. Sollte ein Keramikbohrer nicht zur Hand sein, können Sie auch einen normalen Steinbohrer nutzen. Wenn Sie sehr vorsichtig mit einem Nagel eine kleine Markierung in die Fuge oder das Plättli hämmern, kann der Bohrer daran ansetzen und rutscht nicht ab. Plättli können leicht brechen, daher langsam bohren.

Bitte klären Sie vorher mit der Verwaltung, ob das Bohren in Plättli in Ihrer Wohnung erlaubt ist.

Ganz wichtig:
Überprüfen Sie auch hier vorher wieder mit einem Wandscanner, ob sich Wasser oder Stromleitungen an der Bohrstelle befinden.

Richtig lüften – wie mache ich das?

Frische Luft bei angenehmer Temperatur – so stellt man sich das optimale Raumklima vor.

Wenn Sie im Winter aber durchgehend die Fenster gekippt und dabei die Heizkörper angeschaltet haben, verschwenden Sie Energie und damit viel Geld: Denn bei der Dauerlüftung wird Luft nur sehr langsam ausgetauscht, während gleichzeitig viel Wärme dabei verloren geht.

In den kühleren Jahreszeiten sollten Sie daher die Fenster geschlossen halten und zum Lüften lediglich mehrmals täglich bei ausgestellten Heizkörpern ganz öffnen. Durch dieses Stosslüften sorgen Sie dafür, dass zwar die Luft ausgetauscht wird, sich aber Wände und Oberflächen nicht abkühlen. Anschliessend nicht vergessen den Heizkörper wieder einzuschalten. So können Sie einiges an Heizenergie und damit auch der Heizkosten sparen. Ausserdem verhindern Sie, dass sich an den kalten Stellen der Wände Feuchtigkeit absetzt und verringern die Luftfeuchtigkeit in Ihren vier Wänden. Damit beugen Sie Schimmelbildung vor.

Stromspar-Tipps – wie kann ich Kosten ausschalten?

Strom verbrauchen viele elektrische Geräte auch dann, wenn Sie sie nicht nutzen, nämlich im sogenannten Standby-Betrieb. Der direkte Weg, diesen Verbrauch und damit Stromkosten zu senken: Ziehen Sie den Stecker!

Wem das zu mühsam ist, der sollte sich Steckerleisten besorgen, die man abschalten kann.
Inzwischen gibt es auch automatische Steckerleisten, die den Standby-Modus angeschlossener Geräte selbstständig erkennen und die Stromzufuhr abschalten.

Energiesparlampen können hier Abhilfe schaffen.
So sind LED-Lampen bei gleicher Helligkeit erheblich sparsamer als herkömmliche Glühbirnen. Sie sind zwar in der Anschaffung teurer, dafür haben sie aber eine deutlich längere Lebensdauer.

Wasserspar-Tipps – welchen Hahn sollte ich wann zudrehen?

Rund 10 bis 15 Liter Wasser laufen pro Minute durch Ihren Wasserhahn. Lassen Sie ihn beim Zähneputzen laufen, verbrauchen Sie täglich also etwa 60 bis 90 Liter Wasser, das völlig ungenutzt durch Ihr Waschbecken läuft.

Egal ob beim Zähneputzen, der Nassrasur, beim Abwaschen oder sonstigen Gelegenheiten: Drehen Sie den Wasserhahn zu, wenn Sie kein Wasser benötigen.

Duschen statt Baden spart ebenfalls eine Menge Wasser: Für eine Dusche benötigen Sie nur etwa 30 bis 50 Liter Wasser, bei einem Vollbad werden dagegen zwischen 150 bis 200 Liter Wasser gebraucht. Wer zusätzlich noch das Wasser beim Einseifen abstellt, spart noch mal gute acht Liter Wasser. Und mit dem Einbau eines Sparduschkopfes lässt sich nochmals einsparen – er ermöglicht das Duschvergnügen mit nur 20 Liter Wasserverbrauch. Zudem hilft er Nebenkosten für Warmwasser zu sparen.

Wassersparen ist gut – aber sorgen Sie für einen regelmässigen Durchfluss Ihrer Leitungen, damit sich Legionellen oder andere Bakterien nicht einnisten können.

Wie verheize ich kein Geld?

Grundsätzlich gilt: Je geringer die Raumtemperatur, desto geringer Ihre Heizkosten – mit jedem Grad weniger sparen Sie etwa sechs Prozent. Diese Sparmethode hat natürlich Grenzen, denn irgendwann wird es ungemütlich kühl.

Heizkörper und Thermostatköpfe sollten Sie nicht durch Möbel oder Gardinen verdecken, denn das mindert die Heizwirkung und sorgt dafür, dass Thermostatventile nicht richtig funktionieren.

Fenster- und Rollläden verhindern nachts, dass Wärme durch das Fensterglas austritt. Hilfreich, wenn auch etwas weniger effektiv sind Gardinen, die Sie nachts ebenfalls zuziehen sollten.

Was kann ich tun, wenn der Abfluss oder Siphon verstopft ist?

Die Chemiekeule hilft hier nicht! Chemische Rohrreiniger haben sich kaum bewährt, sind umweltschädlich und verschlimmern das Problem oftmals noch.

Greifen Sie daher besser zum Klassiker: einer Saugglocke (auch Pümpel oder Pömpel). Dichten Sie dazu zunächst den Überlauf, z. B. mit einem feuchten Tuch ab, füllen Sie etwas Wasser ins Becken oder die Wanne und setzen Sie die Saugglocke auf den Abfluss. Mit schnellen Auf- und Abwärtsbewegungen erzeugen Sie dann Über- und Unterdruck im Abflussrohr, so dass sich die Verstopfung lösen kann.

Ähnlich funktioniert das Prinzip mit einer dünnwandigen Plastikflasche, die mit heissem Wasser gefüllt wird: Überlauf abdichten, einen nassen Lappen um den Flaschenhals wickeln und dann das Wasser in den Ablauf drücken. Durch den Druck sollte sich die Verschmutzung lösen.

Hilft auch das nicht, müssen Sie den Siphon entfernen und reinigen, falls dies möglich ist. Aber Vorsicht, bereiten Sie sich auf jede Menge Dreck vor, der Ihnen entgegenkommen wird. Stellen Sie besser einen Eimer unter.

Falls das Ihr Problem nicht löst, wenden Sie sich an Ihren Hausmeister.

Verstopfungen kann man mit Abflusssieben vorbeugen, die Haare, Speisereste etc. vom Abfluss fern halten. Achten Sie ausserdem darauf, dass Sie keine Fette und Öle in den Abfluss giessen.

Freie Wohnungen

Anmeldung bei der Genossenschaft Baufreunde (GBZ)

Interessenten können sich mit dem Bewerbungsformular auf die Interessentenliste setzen lassen.

Nach Eingang der vollständigen Bewerbung erfolgt die Aufnahme auf die Interessentenliste. Aufgrund der grossen Nachfrage ist es nicht möglich, eingegangene Bewerbungen zu bestätigen oder Zwischenberichte über den Vermietungsstand zu erteilen.

Wenn eine Wohnung frei wird, laden wir ausgewählte Personen aus unserer Interessentenliste zum Besichtigungstermin ein.

Die Bewerbung ist jeweils 6 Monate gültig. Eine Verlängerung der Bewerbung ist nicht möglich, es braucht jeweils eine neue Anmeldung mit aktuellen Beilagen.

 

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